Absicherungs­konzept für Soldaten auf Zeit

Der Beruf als Soldat auf Zeit bringt besondere Herausforderungen mit sich – dienstlich und sozial.

Als SaZ sind Sie zum Beispiel gesetzlich dazu verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Für den Fall einer Dienstunfähigkeit sollten Sie als wichtigste Existenzvorsorge eine Dienstunfähigkeits­versicherung haben. Aufgrund des erhöhten Unfallrisikos ist die Unfallversicherung für Soldaten ebenfalls unverzichtbar wichtig. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen nach einem Unfall.

Mit unserem Paket erhalten Sie die passende Absicherung – damit Sie heute und in der Zukunft richtig aufgestellt sind.

Unser Paket für Sie als SaZ

1. Pflegeversicherung + Anwartschaft

  • Preisvorteil: deutlich günstiger als die gesetzliche Pflegepflichtversicherung
  • Flexibilität: bedarfsgerechter Versicherungsschutz bei Dienstzeitende
  • Service: bitte teilen Sie uns jederzeit berufliche/familiäre Änderungen mit

YK1 – Anwartschaft für PKV/Beihilfeversicherung nach Dienstzeit
YO1 – Anwartschaft für GKV-Ergänzung nach Dienstzeit
Y-U – Auslandsreise­kranken­versicherung + 15 € Krankenhaustagegeld (DBwV-Mitglieder)
PVB – Pflegeversicherung

2. Dienstunfähigkeits­versicherung

Die Dienstunfähigkeits­versicherung ist die wichtigste Absicherung für Soldaten und schützt Sie vor den existenziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit. Das Risiko für ein vorzeitiges Ausscheiden aus gesundheitlichen Gründen liegt statistisch bei 18 %.

  • Dauerhaft günstige Einstufung bei Abschluss während der AGA
  • Umstellung in eine Berufsunfähigkeits­versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung bei DZE
  • Zum Beispiel: 1.200 € bis 55 (SaZ in AGA)

3. Unfallversicherung

Unverzichtbare Ergänzung für die finanziellen Folgen nach einem Unfall. Gilt für Dienst- und Freizeitunfälle. Die Fortführung nach der aktiven Dienstzeit ist möglich und sinnvoll – in der Regel zu einem günstigeren Beitrag.

Versicherte Leistungen:

  • 500 € monatliche Rente ab 35 % Invalidität
  • 1.000 € monatliche Rente ab 50 % Invalidität
  • 18.000 € für Kosten für kosmetische Operationen und bei Unfalltod
  • Bis zu 300.000 € einmalige Invaliditätsleistung

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