Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge = bAV?

Die betriebliche Altersvorsorge ist die effizienteste und flexibelste Vorsorgemöglichkeit für das Rentenalter. Durch eine Gehaltsumwandlung werden deine Abgaben zur Sozialversicherung und Lohnsteuer direkt gesenkt. Zusätzlich wird die betriebliche Altersvorsorge durch einen Arbeitgeber-Zuschuss in Höhe von 15 % der Gehaltsumwandlung gefördert.

Der Höchstbeitrag zur Nutzung der vollen Förderung bei Lohnsteuer und Sozialversicherung liegt im Jahr 2023 bei 292 € monatlich – so setzt sich der beispielhafte Brutto-Beitrag von 292 € zusammen:

254 € Gehaltsumwandlung + 38 € Arbeitgeber-Zuschuss = 292 €

  • davon Steuerersparnis ca. 58 €
  • davon Sozialversicherungsersparnis ca. 50 €
  • Arbeitnehmer Netto-Eigenanteil ca. 145 €

Beispielrechnung: 28 Jahre, ledig, Bruttoeinkommen 3.000 €

ohne bAV mit bAV
Abzüge Lohnsteuer 349 € 290 €
Abzüge Sozialversicherung 593 € 543 €
Netto-Einkommen 2.058 € 1.913 €

Sparbeitrag = 292 € — effektiver Aufwand nur ca. 145 €

Aus den oben genannten Werten ergibt sich bei angenommener Wertentwicklung von 5 % zum 67. Lebensjahr eine monatliche, lebenslange Rente von ca. 1.400 € oder eine einmalige Kapitalauszahlung von ca. 390.000 €

Die Berechnung dient nur als Beispiel, die Zahlen wurden zur besseren Lesbarkeit gerundet. Bitte immer einen individuellen Vorschlag anfordern – selbstverständlich sind auch andere Sparbeiträge denkbar!

FAQ

Ja, die Beiträge zur bAV können jederzeit gesenkt oder im Rahmen der jeweiligen Versicherungsbedingungen erhöht werden.

Rückzahlung der Beiträge bzw. des Guthabens (ggf. abzüglich bereits gezahlter Renten) an gesetzlich definierte Hinterbliebene.

Der Vertrag kann privat weitergeführt oder für eine Zeit von max. 36 Monaten beitragsfrei gestellt werden. Danach kann der Vertrag weitergeführt werden.

Die Versorgung bleibt durch die Auslagerung in den Versicherungsvertrag von einer Insolvenz unberührt.

Der Vertrag kann privat weitergeführt, beitragsfrei gestellt oder beim neuen Arbeitgeber fortgeführt werden – es besteht ein Rechtsanspruch auf Übertragung.

In der Auszahlungsphase ist die Leistung (Rente oder Kapitalabfindung) zu versteuern – in der Regel zu einem deutlich niedrigeren Steuersatz. Hinzu kommen Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, sofern die Freibeträge überschritten werden.

Vorteile auf einen Blick

  • Förderung durch Ersparnisse bei Sozialabgaben und Lohnsteuer
  • Zusätzliche Förderung durch Arbeitgeber-Zuschuss
  • Sicherung des Lebensstandards im Alter
  • Flexibilität: Wahlmöglichkeit zwischen Kapitalauszahlung oder lebenslanger Rente
  • Freibeträge in Auszahlungsphase